Die Gesellschaft bezweckt die Planung, die Förderung, den Ankauf, die Verwaltung, den Maklerhandel, die Wertsteigerung von Immobilien, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, sowie von Möbeln, und den Betrieb eines General- oder Totalunternehmens im Baugewerbe; die Durchführung aller Finanzgeschäfte, insbesondere die Übernahme von Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland, sowie aller Handelsgeschäfte. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.