Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Errichtung, die Ausbeutung, die Verwertung, die Verwaltung, die Veräusserung von Liegenschaften, deren Erwerb nicht der Bewilligungspflicht unterliegt oder durch die LFAIE bewilligt wurde, sowie der Kauf und Verkauf von Baumaterialien. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobile Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten; sie kann sich an allen Unternehmen beteiligen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; sie kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient, mit Ausnahme der durch die LFAIE verbotenen Geschäfte.