Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, Investitions-, Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und anderen Gesellschaften zu halten und zu erwerben, mit Ausnahme der in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann auch: - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten und ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. - an allen Unternehmen Beteiligungen erwerben, solche Unternehmen erwerben oder gründen, alle Finanz-, Handels- oder Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen.