Die Gesellschaft hat den Zweck, Beteiligungen in jeder Form an Handels-, Industrie-, Finanz- und Immobilienunternehmen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, in der Schweiz und im Ausland zu erwerben und zu verwalten; ferner kann sie Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Die Gesellschaft kann auch: a) alle Handels-, Finanz-, Mobilien- oder Immobilientransaktionen durchführen, letztere vorbehaltlich der Beschränkungen des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG); b) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.