Ein Geschäft betreiben, das sich auf den Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen spezialisiert hat. Die Gesellschaft kann, sei es für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilien- oder mobiliarbezogenen Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen beteiligt sein, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert, mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das Geldwäschereigesetz (LFAIE) verboten sind.