Gründung, Errichtung und Verwaltung von Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Verwaltungsaufgaben, Treuhandfunktionen ausüben, administrative, technische, finanzielle, buchhalterische oder andere Dienstleistungen für Dritte, einschließlich natürliche und juristische Personen, sowie für Gesellschaften und Niederlassungen der Gruppe, der sie angehört, anbieten. Im Allgemeinen kann sie alle erforderlichen treuhänderischen und administrativen Tätigkeiten für diese Gesellschaften ausführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Anteile in allen Unternehmen oder Gesellschaften zu erwerben, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen oder deren Ziel die Förderung ihres Gesellschaftszwecks ist, durch Gründung neuer Gesellschaften oder Unternehmen, Einlagen, Zeichnungen, Kauf von Wertpapieren und Beteiligungen oder Gesellschaftsrechten oder durch Fusion oder Assoziation. Die Gesellschaft kann für eigene oder fremde Rechnung alle Finanz-, Handels-, Industrie- und Mobilienoperationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck verbunden sind. Schließlich kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Niederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.