Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und den Verkauf von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art in der Schweiz oder im Ausland (mit Ausnahme von nicht zulässigen Grundstücksbeteiligungen im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983). Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfts- und Finanztransaktionen durchführen und alle Geschäfte abschließen, die ihrem Zweck dienen oder direkt oder indirekt damit verbunden sind. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären (direkten und indirekten) oder Schwestergesellschaften oder verbundenen Unternehmen Kredite oder andere Finanzierungen gewähren und alle erforderlichen Sicherheiten für die Verbindlichkeiten dieser Aktionäre und Gesellschaften stellen, insbesondere durch die Bestellung von Pfandrechten, die treuhänderische Übertragung von Vermögenswerten der Gesellschaft oder die Ausstellung einer Garantie, gleich welcher Art.