Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung, den Besitz, die Bewirtschaftung und die Veräußerung von Beteiligungen an allen Gesellschaften, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, unter Ausschluss der durch das Geldwäschereigesetz (GwG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann:
- jede finanzielle, gewerbliche, industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit im direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben, unter Ausschluss der durch das GwG verbotenen Geschäfte;
- Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen beteiligt sein, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben;
- ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.