Der Kauf, die Ausbeutung und der Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die Verwaltung von Immobilien, der Bau als Generalunternehmer oder Architekt von Villen und Wohngebäuden, ausgenommen der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Immobilien- oder Mobilienoperationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, im Ausland Zweigniederlassungen oder in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.