Fallstricke bei der Grundstückgewinnsteuer vermeiden

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Patrizia Wachter Tanner
Patrizia Wachter Tanner
Geschäftsführerin, Prefera Immobilien AG · Sargans
Zuletzt geprüft: 15. September 2026

Das Wichtigste zuerst

Bei einem Immobilienverkauf im Kanton St.Gallen ist die Grundstückgewinnsteuer oft ein entscheidender Kostenpunkt. Wer Belege lückenlos aufbewahrt, Miteigentum oder eine rechtzeitige Übertragung prüft und bei selbstbewohntem Wohneigentum die Reinvestitionsfrist beachtet, kann die Steuerlast legal beeinflussen. Wichtig ist ausserdem, dass ein späterer Steueraufschub das Ersatzobjekt weiter belastet.

Aus unserer Praxis bei der Prefera Immobilien AG zeigt sich immer wieder: Die grössten Einsparungen entstehen nicht erst beim Verkauf selbst, sondern in der Vorbereitung davor. Wer die steuerlichen Folgen früh mitdenkt, kann beim späteren Verkauf deutlich mehr Gestaltungsspielraum behalten.

Warum ist die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf so wichtig?

Beim Verkauf einer Immobilie in der Region ist die Grundstückgewinnsteuer besonders relevant, weil bei den aktuellen Rekordpreisen oft hohe Gewinne entstehen. Der gesamte Gewinn bleibt jedoch nicht vollständig bei der Verkäuferschaft, sondern unterliegt bei Veräusserungen aus dem Privatvermögen der Steuer auf dem Grundstückgewinn. Gerade deshalb lohnt es sich, die Steuerfolgen frühzeitig mit einer fachkundigen Begleitung zu prüfen.

Welche Belege braucht es für den steuerbaren Gewinn?

Ein steuerbarer Gewinn liegt vor, wenn der Verkaufserlös höher ist als die Anlagekosten. Zu diesen Anlagekosten zählen der Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen und Nebenkosten wie Handänderungssteuern, Grundbuchgebühren oder die Verkaufsprovision eines professionellen Maklers. Damit das kantonale Steueramt diese Positionen akzeptiert, müssen sie mit Rechnungsbelegen eindeutig und lückenlos dokumentiert sein.

Ordentliche Unterhaltskosten gehören nicht dazu, sondern werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Genau an dieser Stelle passieren in der Praxis viele Fehler, weil Unterhalt und wertvermehrende Investitionen oft vermischt werden. Wer die Unterlagen während der gesamten Haltedauer sauber sammelt, spart sich später Diskussionen mit dem Steueramt.

Belege nicht erst beim Verkauf zusammensuchen

Rechnungen, Quittungen und Verträge sollten während der ganzen Besitzdauer archiviert werden. Was beim Verkauf fehlt, kann oft nicht mehr nachträglich belegt werden und erhöht am Ende den steuerbaren Gewinn.

Warum kann Miteigentum steuerlich vorteilhaft sein?

Bei mehreren Miteigentümern fällt der totale Steuerbetrag tiefer aus als bei einem Alleineigentümer, weil die Progression aufgeteilt wird. Der Gewinn wird pro Kopf berechnet, erst danach wird die Steuer festgelegt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer kann das je nach Ausgangslage einen spürbaren Unterschied machen.

CHF 24‘816.-Steuer bei CHF 100‘000.- Grundstückgewinn für einen Alleineigentümer, ohne Haltedauerrabatt im 2022
CHF 18‘116.-Gesamte Steuer bei CHF 100‘000.- Grundstückgewinn für zwei Eigentümer mit je ½ Miteigentum
1 JahrMindestdauer für eine in der Praxis akzeptierte Übertragung vor dem Verkauf
20 JahreZeitraum für die Wahl zwischen effektivem Kaufpreis und früherem Verkehrswert
3 JahreMaximale Frist für die Reinvestition in ein selbstbewohntes Ersatzobjekt

Prefera Immobilien AG

In unserem Tagesgeschäft sehen wir, dass schon die Eigentümerstruktur über mehrere Tausend Franken Unterschied ausmachen kann. Im genannten Beispiel sinkt die Steuer von CHF 24‘816.- auf CHF 18‘116.-, wenn zwei Personen je hälftig beteiligt sind. Eine Übertragung kann sich also lohnen, muss aber rechtzeitig geplant werden.

Welche Erwerbspreis-Variante ist die bessere Lösung?

Ist eine Liegenschaft bereits länger als zwanzig Jahre im Besitz, lassen sich für den Erwerbspreis zwei Varianten prüfen. Entweder gilt der effektive Kaufpreis zum Erwerbszeitpunkt oder der vor zwanzig Jahren gültige Verkehrswert. Je nach Haltedauer und Zeitpunkt wertvermehrender Investitionen kann das zu einem deutlich anderen Steuerbetrag führen.

Was oft übersehen wird: Eine neuere amtliche Schätzung kann steuerlich günstiger sein, wenn sie einen höheren Verkehrswert ausweist. Wer deshalb auf eine aktualisierte Schätzung warten kann, verschiebt den Verkauf unter Umständen bewusst nach hinten, um den steuerbaren Gewinn zu senken.

VarianteWann relevantMögliche Wirkung
Effektiver ErwerbspreisBeim ursprünglichen KaufKann den steuerbaren Gewinn höher ausfallen lassen
Verkehrswert vor 20 JahrenBei längerem EigentumKann den steuerbaren Gewinn senken, wenn die Schätzung höher liegt
Zwei mögliche Ansätze beim Erwerbspreis nach langer Haltedauer

Wann ist ein Steueraufschub möglich?

Wird selbstbewohntes Wohneigentum verkauft und der Erlös innerhalb von maximal drei Jahren in ein wieder selbst bewohntes Ersatzobjekt reinvestiert, kann je nach Höhe der Reinvestition ein Steueraufschub möglich sein. Ist die Ersatzinvestition tiefer als die Anlagekosten des verkauften Objekts, fällt ein Aufschub weg. Der Aufschub ist also keine Steuerbefreiung, sondern wird auf das neue Objekt übertragen.

Genau darin liegt ein häufiger Denkfehler: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wer den Mechanismus nicht mitdenkt, trifft beim späteren Verkauf vielleicht eine teurere Entscheidung, weil der aufgeschobene Gewinn dann erneut belastet wird.

Häufige Fragen

Gilt die Steuerpraxis aus diesem Artikel nur im Kanton St.Gallen?
Ja, der Artikel bezieht sich ausdrücklich auf die Steuerpraxis im Kanton St.Gallen. Wer eine Immobilie ausserhalb dieses Kantons verkauft, sollte die kantonalen Regeln separat prüfen. Die Grundlogik mit Gewinn, Belegen und Reinvestition bleibt zwar ähnlich, die Details können aber abweichen.
Kann eine Übertragung auf den Ehepartner kurz vor dem Verkauf noch helfen?
Unter Umständen ja, aber in der Praxis wird eine solche Übertragung vom kantonalen Steueramt nur akzeptiert, wenn sie mindestens ein Jahr vor dem Verkauf erfolgt. Wer diesen Schritt zu spät plant, kann den steuerlichen Vorteil verlieren. Deshalb sollte die Eigentumsstruktur früh geklärt werden.
Was passiert mit einem Steueraufschub beim späteren Verkauf des Ersatzobjekts?
Der aufgeschobene Gewinn bleibt auf dem Ersatzobjekt bestehen. Bei einer späteren Veräusserung kann das für den Eigentümer oder für Nachfolger wie Erben steuerlich nachteilig sein. Ein Aufschub verschiebt die Belastung also nur, statt sie zu beseitigen.
Welche Unterlagen sollte ich während der Besitzdauer aufbewahren?
Wichtig sind alle Rechnungen und Belege zu wertvermehrenden Investitionen sowie die Unterlagen zu Kaufpreis und Nebenkosten. Auch Positionen wie Handänderungssteuern, Grundbuchgebühren und Verkaufsprovisionen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein. Je lückenloser die Akten, desto besser lässt sich der steuerbare Gewinn später belegen.

Wer die Grundstückgewinnsteuer früh mitdenkt, bewahrt mehr Gestaltungsspielraum und vermeidet unnötige Belastungen beim Verkauf. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in der Ostschweiz lohnt sich deshalb eine saubere Prüfung der Unterlagen, der Eigentumsverhältnisse und der Reinvestitionspläne. Genau an dieser Stelle unterstützt die Prefera Immobilien AG mit regionaler Marktkenntnis und langjähriger Erfahrung.

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