Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengesellschaften zu erwerben und zu verwalten, innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG), sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, und im Allgemeinen alle Geschäfte und Funktionen auszuführen und zu übernehmen, sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.