Die Gesellschaft hat den Zweck, die administrative und kommerzielle Verwaltung zu besorgen. Sie kann insbesondere:
a) alle Handels-, Finanz-, Mobilien- und Immobilientransaktionen vornehmen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG) unterliegen;
b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben;
c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland zusammenhängen.
Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.