Die Führung von öffentlichen Betrieben aller Art und Größe, sowohl im Hotel- als auch im Gaststättengewerbe. Die Gesellschaft kann auch Pensionen, Kantinen, Berghütten, Alpenhütten, Schankwirtschaften und Agriturismusbetriebe führen. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen teilhaben und in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, belasten, halten, veräußern und im Allgemeinen jede kommerzielle, finanzielle oder sonstige Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck steht. Die Gesellschaft kann ihre Aktiven zugunsten Dritter verpfänden.