Die Gesellschaft bezweckt die Gestaltung und Pflege von natürlichen Lebensräumen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräussern, alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die zur Entwicklung und Ausdehnung ihres Zweckes geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Vorbehalten bleiben die durch das DBG verbotenen Tätigkeiten.