Die Gesellschaft hat den Zweck, den Kauf, den Verkauf, die Verwaltung, die Bewirtschaftung und die Wertsteigerung von Immobilien sowie alle anderen mit der Immobilienbranche zusammenhängenden Tätigkeiten zu betreiben, ausgenommen diejenigen Operationen, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen alle Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.