Die Gesellschaft hat zum Zweck die Ausführung aller Arbeiten im Bereich Fliesenleger, Beläge und ähnliche oder vergleichbare Arbeiten sowie alle damit verbundenen mobiliären oder immobiliären Geschäfte, ausgenommen die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.