Der Vertrieb von Foto-, Video- und Präsentationsequipment. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, beweglichen oder unbeweglichen Geschäfte tätigen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.