Die Gesellschaft hat den Zweck einer Holding, den Erwerb von Beteiligungen, deren Verwaltung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte zur nachhaltigen Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, gründen sowie an jedem Unternehmen, das ein analoges oder verwandtes Ziel verfolgt, teilnehmen oder es erwerben. Sie kann auch Kredite gewähren oder Garantien entweder an ihre Aktionäre oder an Dritte ausstellen.