Kauf, Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Errichtung aller Gebäude, Generalunternehmung, Betrieb von Geschäftsgebäuden, ausgenommen aller durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Geschäfte. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen mit gleichartigen oder ähnlichen Zielen teilnehmen, solche Unternehmen erwerben oder finanzieren, alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern.