Der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an allen industriellen, gewerblichen, finanziellen, immobilienbezogenen oder anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland sowie die Verwaltung solcher Beteiligungen und die Finanzierung von Tochtergesellschaften; unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte; die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren und für von ihren Aktionären aufgenommene Darlehen bürgen.