Mit Ausnahme von durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt verbotenen Geschäften: sämtliche Dienstleistungen, Studien, Beratungen, Unterstützung und Vermittlung, insbesondere im Bereich der Rohstoffe und des Immobilienwesens, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten; Beteiligung an Unternehmen, die in Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens stehen, Finanzierung und Verwaltung; Beteiligung, Erwerb, Ausbeutung oder Veräußerung von Verfahren, Marken und Patenten, die in Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens stehen (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).