Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen, unabhängig von deren Art, an Gesellschaften, die folgende Ziele verfolgen: die Gründung und Errichtung von Schulen, Kindergärten, Grund- und weiterführenden Schulen sowie aller anderen schulischen oder Bildungseinrichtungen im Ausland und jede Art von Unterstützung bei deren Betrieb; die Entwicklung und Umsetzung von Bildungsprogrammen, insbesondere in Entwicklungsländern, sowie jede Art von Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Programme; die Erbringung von Bildungsdienstleistungen im Ausland zugunsten von privaten oder öffentlichen Schulen, Universitäten, wohltätigen Einrichtungen usw.; die Entwicklung, Errichtung und Durchführung von Ausbildungs- und Forschungsprogrammen; die Erbringung von technischen und administrativen Dienstleistungen im Ausland im Bereich Bildung, Ausbildung und Forschung sowie die Lieferung von Materialien, Ausrüstungen, Produkten usw.; zusätzlich kann die Gesellschaft alle Dienstleistungen erbringen, die direkt oder indirekt mit den Zielen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, in Zusammenhang stehen; das Vermögen der Gesellschaft sowie die gegebenenfalls aus ihren Aktivitäten resultierenden Gewinne können für die Verfolgung der Ziele der Gesellschaft verwendet werden und dürfen nicht direkt oder indirekt an die Aktionäre verteilt werden.