Die Gesellschaft hat, unter Ausschluss von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind, folgenden Zweck: a. Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland an Gesellschaften, Organisationen oder Institutionen zu erwerben, die sich auf den Handel mit Uhren, Schmuck und Juwelen sowie alle Artikel oder Accessoires der Uhrmacher-, Schmuck- und Juwelenindustrie spezialisiert haben; b. finanzielle Beteiligungen in beliebiger Form an schweizerischen oder ausländischen Unternehmen zu erwerben. Darüber hinaus kann sie, innerhalb der Grenzen des oben genannten Gesetzes: für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Geschäfts-, Mobilien-, Immobilien- und Finanzgeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit den oben genannten Gegenständen in Zusammenhang stehen, in beliebiger Form; Kredite oder Garantien an Aktionäre, verbundene Unternehmen oder Dritte gewähren.