(i) jede Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern aus Museums- oder Privatsammlungen, (ii) jede Transaktion im Zusammenhang mit - aber nicht beschränkt auf - dem Erwerb, der Verwahrung, der Verwaltung, der Förderung (Werbung usw.), der Vermarktung in jeglicher Form, dem Export und/oder Import von Kunstgegenständen oder künstlerischen und handwerklichen Erzeugnissen sowie (iii) die Lieferung aller damit verbundenen Waren und/oder Dienstleistungen an Dritte. Die Gesellschaft kann zudem in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und/oder Tochtergesellschaften gründen, sich für und im Allgemeinen an allen Unternehmen und Einheiten beteiligen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; jede finanzielle, kommerzielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme von Transaktionen, die dem Regime der Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterliegen) ausüben, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck hat oder diesen fördern kann, insbesondere geistige Eigentumsrechte anmelden, erwerben, verwalten, nutzen und verkaufen; und Kredite oder jede andere Form der Finanzierung an ihre Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritte gewähren und Sicherheiten aller Art zugunsten dieser Personen stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft.