alle Immobiliengeschäfte, insbesondere den Kauf und Verkauf von Immobilien im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, alle Immobilienentwicklungen, die Überwachung von Immobilienprojekten, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien; die Gesellschaft kann, als sekundäres Ziel, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: - Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen, - an anderen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen, diese erwerben oder gründen, - im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung steht, - diese Geschäfte für sich selbst oder im Auftrag Dritter als Vertreter, Bevollmächtigter oder Kommissionär durchführen oder durch Dritte ausführen lassen, - den Aktionären und Dritten Kredite gewähren, Leasingverträge abschließen, für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite bürgen und ihre Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen sichern.