Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf, den Verkauf, die Vermarktung, die Vermietung, die Verwaltung, die Planung, die Bewirtschaftung, die Nutzung und die Wertsteigerung von Immobilien oder beweglichen Gütern, unter Ausschluss der Operationen, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BstG) verboten sind, die Entwicklung und die Realisierung von Immobilienprojekten sowie alle Operationen, die sich auf diese Geschäftszweige beziehen. Sie kann auch:
a) alle kommerziellen, finanziellen, mobilien oder immobilienbezogenen Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BstG) unterliegen;
b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben;
c) im Allgemeinen alle Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Verbindung stehen.
Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.