Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen aller Art in der Schweiz oder im Ausland, einschließlich aller Immobilienbeteiligungen, unter der Voraussetzung, dass die in der Schweiz durchgeführten Immobiliengeschäfte nur kommerziell genutzte Liegenschaften umfassen und daher nicht dem Regime der Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) unterliegen, sowie die Durchführung aller Finanzgeschäfte und die Erbringung aller Leistungen im wirtschaftlichen und finanziellen Bereich. Die Gesellschaft kann Dritten und Konzerngesellschaften Kredite oder andere Formen der Finanzierung gewähren sowie Sicherheiten aller Art zugunsten von Dritten und Konzerngesellschaften stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf das Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann in eigenem Namen oder im Namen Dritter alle Geschäfte kommerzieller, finanzieller, industrieller, mobiliarer und immobilienbezogener Art durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, in der Schweiz und im Ausland, Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland eröffnen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit einem ähnlichen oder verwandten Zweck erwerben.