Der Betrieb von Friseursalons, Barbier- und Schönheitsinstituten, der Verkauf von kosmetischen Produkten sowie der Kauf und Verkauf von Friseurmaterial. Die Gesellschaft kann auch Lebensmittelgeschäfte, Bekleidungsgeschäfte und Schneiderwerkstätten betreiben und mit allen damit verbundenen Produkten handeln. Allgemein kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle finanziellen, kommerziellen, mobiliären und anderen Operationen durchführen, sei es auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter, und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann auch den Gesellschaftern, Gesellschaften des Gesellschafters oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.