Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Verordnungen zugunsten der Arbeitnehmer der Schweizer Unternehmen der The Swatch Group SA (nachfolgend: Swatch Group) sowie zugunsten ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen im Falle von Pensionierung, Tod und Invalidität; die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen; auf Beschluss des Stiftungsrats und in Absprache mit der Generaldirektion der Swatch Group kann die Stiftung ihre Tätigkeit auch auf das Personal anderer Schweizer Unternehmen ausdehnen, die finanziell oder wirtschaftlich eng mit der Swatch Group verbunden sind, sofern diese Unternehmen der Stiftung die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen; die Ausdehnung auf ein verbundenes Unternehmen erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Affiliationsvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde mitgeteilt wird; um ihren Zweck oder einen Teil ihrer Ziele zu erreichen, kann die Stiftung Versicherungsverträge abschließen oder bestehenden Verträgen beitreten; in diesem Fall wird sie sowohl Versicherungsnehmer als auch Begünstigte sein.