Die Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 19 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute, die Beratung und Unterstützung in Finanzangelegenheiten sowie die Durchführung aller damit verbundenen oder damit zusammenhängenden Finanztransaktionen, für die die Gesellschaft als Anbieter von Finanzdienstleistungen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen auftritt. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tätigkeiten im Bereich Verlagswesen, Werbung und Bildung auszuüben, sowie Immobilien zu erwerben, zu belasten, zu verwalten, zu verwalten und zu verkaufen, sowie an Immobiliengesellschaften und -unternehmen teilzunehmen; Immobilien in der Schweiz oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und -unternehmen mit Immobilien in der Schweiz können jedoch nur unter der Bedingung erworben werden (ohne LAFE-Unterstellung), dass die Immobilien für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Bst. a LAFE bestimmt sind. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen teilnehmen sowie alle Tätigkeiten ausüben, die mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen.