Die Gesellschaft verfolgt den Zweck: die Aufwertung ungenutzter Farben durch Wiederaufbereitung, Umwandlung oder Wiederverwendung; jede Tätigkeit, die die Kreislaufwirtschaft in der Farbenindustrie fördert. Die Gesellschaft kann zudem in der Schweiz und im Ausland: Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, Beteiligungen an Unternehmen und Einheiten erwerben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen, und allgemein an solchen Unternehmen und Einheiten teilnehmen; im eigenen Namen oder im Namen Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen (mit Ausnahme von Geschäften, die der Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) unterliegen), die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen oder diesen fördern können, insbesondere, wenn die Gesetze dies zulassen, Grundstücke erwerben, verwalten, nutzen und verkaufen; zusammengefasst kann die Immobiliengesellschaft alle Immobiliengeschäfte tätigen; Darlehen oder andere Formen der Finanzierung gewähren und Sicherheiten aller Art zugunsten ihrer Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritter stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft.