In der Schweiz und im Ausland: Erwerb, Vermietung und Verkauf von Immobilien; Verwaltung, Bewerbung und Wertsteigerung von Immobilien und Ausübung aller damit verbundenen Tätigkeiten im Bereich der Immobilien; unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen fördern; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte im Interesse der Gesellschaft gewähren; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder sich durch Einbringung, Fusion, Zeichnung, finanzielle Beteiligung oder auf andere Weise an allen Gesellschaften, Verbänden oder Unternehmen beteiligen, die ganz oder teilweise einen ähnlichen oder verwandten Zweck verfolgen oder die direkte oder indirekte Erweiterung und Entwicklung ihres Zwecks fördern können.