Die Bereitstellung von Expertenrat an Privatpersonen, Organisationen und Regierungen in Fragen des Völkerrechts, der Menschenrechte und des internationalen Strafrechts; Durchführung von Rechtsforschung und -analysen, um innovative Ansätze unter Verwendung der Rahmen des Völkerrechts und des internationalen Strafrechts zu entwickeln, um den Schutz und die Verantwortlichkeit von Personen vor, während und nach bewaffneten Konflikten und humanitären Krisen zu gewährleisten; Durchführung von Bewertungen von internationalen Programmen und Projekten, um die Bereiche im Rahmen der jeweiligen Situationen zu identifizieren, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe und Unterstützung vulnerable und unterversorgte Bevölkerungsgruppen erreichen; Erstellung von Richtlinien und Protokollen, um einen Schutz zu gewährleisten, der Zivilisten in bewaffneten Konflikten einschließt, mit besonderem Augenmerk auf die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen; die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und verwalten und, sei es für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle direkten oder indirekten kommerziellen und finanziellen Operationen im Zusammenhang mit ihrem gesellschaftlichen Zweck durchführen.