Die Gesellschaft verfolgt in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, folgende Zwecke: a) den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und den Verkauf von Beteiligungen in allen Formen an Unternehmen aller Art, sei es kommerziell, industriell, finanziell, mobil oder immobil; b) den Kauf, Verkauf, Import, Export und Vertrieb von Waren, Produkten und Dienstleistungen aller Art; c) den Kauf, Verkauf, Bau, die Erschließung und die Nutzung von Immobilien; d) die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung und den Verkauf von geistigen Eigentumsrechten in allen Formen; e) alle Dienstleistungen und Beratungen in den unter den Buchstaben a) bis d) genannten Bereichen. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: - unabhängig von ihrem Standort - in der Schweiz oder im Ausland; - unabhängig von ihrem Gegenstand - ob es sich um materielle (mobile oder immobile, wobei festzuhalten ist, dass Immobiliengeschäfte nur im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland durchgeführt werden können) oder geistige Eigentumsrechte oder Dienstleistungen handelt; - unabhängig von ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft selbst, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern oder Dritten abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.