Der Betrieb von landwirtschaftlichen Domänen und Unternehmen, Weinbaubetrieben oder Gärtnereien und alle Tätigkeiten, die diesem Zweck dienen, im Einklang mit dem Bundesgesetz über das ländliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 (LDFR); im Rahmen des LDFR: die Produktion und der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere Wein- und Weinprodukten, durch die Produktion und den Kauf von Trauben, deren Vinifikation, Abfüllung und Vermarktung, alle oenotouristischen Aktivitäten, insbesondere die Organisation von Veranstaltungen und Empfängen, sowie alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Transaktionen, die direkt oder indirekt mit dem Unternehmenszweck in Zusammenhang stehen; die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und verwalten und im eigenen Namen oder im Namen Dritter tätig werden.