Ausbeutung eines allgemeinen Bau- und Bauunternehmens. Die Gesellschaft hat zum Zweck, mit Ausnahme aller Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer (BewG) verboten sind, d. h. unter Ausschluss aller Immobilienoperationen, die nicht ausschließlich kommerziell sind: die Erbringung aller Dienstleistungen eines Generalunternehmens, der Bauleitung, des Erwerbs, der Entwicklung, der Vermarktung von Grundstücken und Gebäuden sowie der Durchführung von Neubauten und Renovierungen. Sie kann alle Arten von Beratungsdienstleistungen anbieten, alle Immobilientransaktionen und -aktivitäten durchführen, insbesondere den Kauf, den Verkauf, die Vermietung, das Management, den Bau, die Wertsteigerung und den Wiederverkauf von Immobilien, Patente, Lizenzen und Herstellungsverfahren erwerben, entwickeln, verwalten und nutzen, Handel mit allen Arten von Waren und Produkten treiben, alle Arten von Geschäften abschließen oder fördern, Immobilien kaufen und verkaufen, Beteiligungen an Unternehmen erwerben, Immobilien in der Schweiz und im Ausland halten und verwalten sowie alle Operationen im Bereich Architektur, Planung und Verträge durchführen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Handel mit Baumaterialien und anderen mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Artikeln betreiben. Die Gesellschaft kann: für eigene oder fremde Rechnung alle finanziellen, kommerziellen, mobilen oder immobilienbezogenen Operationen durchführen, die sich direkt oder indirekt auf ihren Zweck beziehen, und sich in jeder Form an ähnlichen Unternehmen beteiligen/zinsen, Kredite oder Garantien an ihre Aktionäre und an Dritte gewähren, für Kredite bürgen, die von Aktionären oder Dritten aufgenommen werden, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekenurkunden oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren, Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen.