Durchführung aller nicht durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) verbotenen Immobiliengeschäfte sowie Immobilienvermittlung. Die Gesellschaft kann für ihre Aktionäre oder Dritte Vermittlungs- oder Kreditgeschäfte tätigen, Bürgschaften oder Garantien für von der Gesellschaft selbst, ihren Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen übernehmen, ihre Vermögenswerte beliehen und insbesondere Immobilienhypotheken einräumen. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (mit Ausnahme der durch das FINIG verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen. Sie kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.