jede Finanzaktivität, insbesondere Factoring, für eigene Rechnung und für Rechnung von in der Schweiz und im Ausland ansässigen verbundenen Gesellschaften, unter Ausschluss jeglicher Banktätigkeit im Sinne des Bundesgesetzes vom 8. November 1934 über die Banken und Sparkassen. Die Finanzaktivität umfasst insbesondere die Beschaffung und Gewährung von Darlehen, die Liquiditätsverwaltung und den Devisenschutz. Die Gesellschaft bezweckt auch, verbundenen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland finanzielle und administrative Dienstleistungen zu erbringen. Die Gesellschaft kann zudem für eigene Rechnung oder für Rechnung von verbundenen Gesellschaften alle Finanz-, Handels- und Mobiliargeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen fördern. Die Gesellschaft kann ferner ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie ihren verbundenen Gesellschaften (up- und cross-stream-Unternehmen) Darlehen oder andere finanzielle Leistungen gewähren, einschließlich der Abschluss von Treasury-Zentralisierungsvereinbarungen (Cash-Pooling), und Sicherheiten jeder Art auf ihre Vermögenswerte gewähren, einschließlich durch Pfandrechte oder treuhänderische Übertragungen oder durch Garantien jeder Art, um die Verpflichtungen ihrer Aktionäre oder verbundenen Gesellschaften zu sichern, in jedem Fall mit oder ohne Entgelt und auch wenn diese Rechtsgeschäfte ausschließlich im Interesse Dritter liegen.