Die Gesellschaft hat zum Zweck die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes, den Handel und die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Gütern und Produkten, alle landwirtschaftlichen Arbeiten für Dritte sowie den Erwerb und Verkauf von landwirtschaftlichen Liegenschaften, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann:
- landwirtschaftliche Liegenschaften pachten (unabhängig davon, ob diese zusammen oder nicht einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht - BBG darstellen);
- Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen;
- (mit Ausnahme der durch das BewG verbotenen Geschäfte) Beteiligungen an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland übernehmen, Kredite, insbesondere an die Gesellschafter, gewähren, ähnliche oder gleichartige Unternehmen erwerben oder gründen und alle Funktionen übernehmen, die dazu bestimmt sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gegenstand haben, sowie alle damit zusammenhängenden finanziellen und immobilienbezogenen Geschäfte tätigen.