Überall auf der Welt, im Respekt vor den künstlerischen und kulturellen Traditionen in all ihren Formen, die freundschaftliche Zusammenarbeit von Künstlern zu fördern, ohne Rücksicht auf nationale, ideologische, soziale, wirtschaftliche, politische oder rassische Zugehörigkeiten, den Ausdruck von Kunst und Kultur in all ihren Aspekten zu fördern; zur Entwicklung beizutragen und ihre Verteidigung, Erhaltung, Verbreitung und Förderung sicherzustellen, insbesondere das Werk von Krikor Bédikian in all seinen Formen bekannt zu machen, zu bewerten, zu verbreiten, zu erhalten und zu verteidigen. Um ihre Verbundenheit mit der Stadt Freiburg und dem Kanton Freiburg zu unterstreichen, verpflichtet sich die Stiftung, jedes Jahr, erstmals 2004, ein Stipendium oder einen Preis im Wert von CHF 3'500.-- an Freiburger Künstler, Schöpfer oder Institutionen zu verleihen, die durch ihre Aktivitäten und Arbeiten zur kulturellen Ausstrahlung der Stadt und des Kantons Freiburg beigetragen haben. Es ist festgelegt, dass der Ertrag jeder Aktivität der Stiftung, die eine kommerzielle Konnotation haben könnte, obligatorisch für die Verfolgung des selbstlosen Zwecks der Stiftung verwendet werden muss (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).