Die Förderung aller Hilfsaktionen für die Gemeinschaft und insbesondere für Personen in schwacher Lage, sei es durch direktes Handeln oder indirektes Unterstützen von bereits bestehenden Vereinen oder Diensten. Darüber hinaus verfolgt die Stiftung folgende Ziele: i. Allgemein die Durchführung aller Maßnahmen, bzw. die Teilnahme an allen Maßnahmen zum Schutz des Wohlbefindens, der Integrität und der Persönlichkeit von Personen in schwacher Lage. ii. Die Finanzierung von Organisationen und Vereinen, die Maßnahmen zum Schutz des Wohlbefindens, der Integrität und der Persönlichkeit von Personen in schwacher Lage durchführen. Nur Organisationen, die die Werte und die Mission der Stiftung teilen, sind berechtigt. iii. Die Schaffung, Förderung und Verbreitung von Informationen und didaktischen Mitteln wie Broschüren, Online-Kursen, Seminaren und allen digitalen Inhalten, die das Lernen und die Ausübung von Solidaritäts- und Präventionsmaßnahmen für Personen in schwacher Lage sowie deren Finanzierung fördern. iv. Die Unterstützung von Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, juristischen Personen und allen Personen, die Ausbildungen anbieten, um gegen Mobbing, Gewalt, aller Art von Missbrauch und Diskriminierung bei und zwischen Personen in schwacher Lage, insbesondere Kindern, jungen Erwachsenen, Frauen sowie behinderten und älteren Menschen, vorzugehen. v. Die Förderung und Entwicklung von Netzwerken, die sich für den Schutz des Wohlbefindens, der Integrität und der Persönlichkeit von Personen in schwacher Lage einsetzen, insbesondere durch finanzielle Unterstützung. Möglicherweise kann die Stiftung mit internationalen Netzwerken zusammenarbeiten, die die Werte und die Mission der Stiftung teilen. vi. Die Finanzierung der Ausbildung von Personal und Fachleuten, die in der Schweiz im Bereich des Schutzes des Wohlbefindens, der Integrität und der Persönlichkeit von Personen in schwacher Lage tätig sind. vii. Die Stiftung verfolgt keine gewinnorientierten Ziele und hat keinen religiösen oder politischen Charakter. Sie verpflichtet sich, die Grundsätze der Unparteilichkeit und Gleichheit bei der Hilfe zu beachten, unabhängig von der Herkunft, Religion oder politischen Überzeugungen der Begünstigten. viii. Die Stiftung kann alle Maßnahmen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen. Die Stiftung verfolgt keine gewinnorientierten Ziele.