Im Einklang mit den Grundsätzen von Mitgefühl, Gewaltlosigkeit, sozialer und ökologischer Verantwortung, hat die Stiftung den Zweck, Projekte in allen Bereichen der Wohltätigkeit, Wissenschaft, Gesundheit, Tierschutz, Umweltschutz, Bildung, Humanität und Entwicklungshilfe zu unterstützen, zu fördern und zu entwickeln. In dieser Funktion kann sie insbesondere auf geeignete Weise in der Schweiz und im Ausland tätig werden, um den Zugang zur Gesundheit in all ihren Formen zu fördern; den Zugang zur Bildung zu fördern; lebende Wesen zu schützen; die Umwelt zu schützen; eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern; die Armut zu reduzieren; Nothilfe zu leisten; und in diesem Zusammenhang auch Kunst und Kultur zu fördern. Die Stiftung erreicht ihren Zweck durch die Mittel, die ihr Stiftungsrat für geeignet hält, insbesondere durch die Unterstützung von natürlichen oder juristischen Personen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind. Sie kann Unterstützungsanträge von ihnen annehmen und/oder Initiativen ergreifen, um die Aktivitäten in den von ihrem Zweck abgedeckten Bereichen zu lenken. Die Stiftung verfolgt keinen Gewinn. Die Stiftung ist berechtigt, alle Tätigkeiten auszuüben, die mit der Erfüllung ihres Zwecks im Einklang stehen, damit verbunden sind oder erforderlich sind. Sie kann weitere Stiftungen oder juristische Personen gründen. Sie kann bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte erwerben, halten oder verkaufen.