Auf dem Gebiet der Republik und des Kantons Jura: a) die Not und das Elend von bedürftigen Kindern zu lindern, entweder durch direkte Hilfe oder durch die Unterstützung von bereits bestehenden Bildungs-, Ausbildungs- und Gesundheitsprogrammen von Wohltätigkeitsorganisationen; b) benachteiligten Kindern zu helfen, insbesondere durch die Förderung ihrer schulischen Ausbildung, durch die Vergabe von Stipendien in geeigneter Form, die Gewährung von Subventionen, die gelegentliche Patenschaft für Einrichtungen und/oder Waisenhäuser sowie die Schaffung eines Preises; c) die Ausbildung und Förderung des Status der Frau auf den Gebieten Bildung, Finanzen und Gesundheit mit dem Ziel, die Unabhängigkeit und Selbstverantwortung der unterstützten Personen zu fördern und zu stärken; d) allgemein, die Unterstützung bei der Ausbildung; e) allgemein, die Unterstützung bei der Entwicklung; f) allgemein, der Kampf gegen den materiellen Verschwendung, in all seinen Formen.