Ein Familienregister der Familie Montmollin erstellen und aktualisieren, in dem insbesondere Geburten, Eheschließungen, Todesfälle, Berufe und Wohnorte der Familienmitglieder eingetragen werden; die Verbreitung und gegebenenfalls die Veröffentlichung von Werken über die Familiengeschichte sicherstellen und den Familienmitgliedern einen Informationsbulletin zukommen lassen, der sie über die im Familienregister erwähnten Ereignisse informiert; von den Rechtsinhabern den Eigentumsübergang aller Dokumente zu erwirken, die für die Familie von Interesse sind, einschließlich des Archivbestands, der im Schloss Neuchâtel deponiert ist und derzeit noch unter der Aufsicht des Staates steht, und deren Erhaltung oder Verwaltung sicherzustellen; Treffen zwischen Familienmitgliedern zu erleichtern oder zu fördern, gegebenenfalls auch selbst zu organisieren; die Stiftung kann Möbel oder bewegliche Gegenstände erwerben, die für die gesamte Familie von Interesse sind, und gegebenenfalls für ihre Restaurierung und Erhaltung sorgen; sie kann auch Immobilien erwerben, insbesondere wenn diese für die Familiengeschichte von Bedeutung sind; diese Erwerbungen können auch in Form der bloßen Eigentumsübertragung erfolgen, wobei das Nutzungsrecht an den Möbeln, Gegenständen und Immobilien den vorherigen Eigentümern verbleibt; wenn der Umfang ihres Vermögens und ihrer Einkünfte es zulässt, kann die Stiftung außerdem: die berufliche Ausbildung oder die Existenzgründung junger Familienmitglieder durch eine einmalige Beihilfe oder durch die Gewährung von Subventionen erleichtern, in Notfällen den Familienmitgliedern Unterstützung gewähren.