einen Ort schaffen und erhalten, der für alle zugänglich ist und der kulturellen und sozialen Praktiken, Ausdrucksformen und Experimenten auf dem Gelände von Porteous und in dessen Umgebung gewidmet ist, in starker Verbindung mit seiner Umgebung und als Vektor der Inklusion. Zu diesem Zweck strebt die Stiftung insbesondere an: - die Schaffung von Experimentier-, Schaffens-, Austausch- und Kulturverbreitungsräumen innerhalb und um das Gebäude Porteous herum zu fördern, sowie Räume für künstlerische und handwerkliche Aktivitäten. - die künstlerische Schaffung in allen ihren Formen zu fördern und zu unterstützen und die Entstehung kultureller Projekte zu begünstigen. - soziale Aktivitäten und Projekte zu fördern und zu unterstützen, die Vielfalt, Durchmischung, Inklusion, Zugänglichkeit, Solidarität, Integration und Wiedereingliederung anstreben. - das Gelände und das Gebäude Porteous und dessen Umgebung in eigener Verantwortung zu renovieren, zu sanieren, den Normen und Vorschriften entsprechend zu gestalten, in gutem Zustand zu erhalten, zu unterhalten und umzugestalten, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen institutionellen Akteuren und Akteurinnen, wobei, soweit möglich, Mehrzweckräume, Selbstbau und die Wiederverwendung von Materialien gefördert werden. - die außergewöhnliche architektonische Qualität des in das Verzeichnis der schützenswerten Gebäude eingetragenen Gebäudes zu würdigen. - die Integration des Geländes in das lokale Leben und die Wiederaneignung des Geländes durch und für die Nutzer und Nutzerinnen durch offene, zugängliche und einladende Räume zu fördern. - die aktive Beteiligung der Nutzer und Nutzerinnen des Gebäudes Porteous und seines Geländes an den Entscheidungen im Einklang mit ihrer Mission und ihren Zielen zu gewährleisten. - den Schutz der Landschaft und der natürlichen Umgebung des Ortes zu gewährleisten und diese durch die sozialen und kulturellen Initiativen des Projekts zu fördern. - die Einrichtung einer Governance zu gewährleisten, die auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit beruht, unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Projekts. - die Einrichtung eines wirtschaftlichen Modells, das auf Kreislaufwirtschaft, Solidarität und Fairness in den Aktivitäten der Stiftung basiert, sicherzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Stiftung insbesondere Investitionen tätigen, Schulungsmaßnahmen durchführen, kulturelle Veranstaltungen organisieren, öffentliche und private Finanzierungen in Anspruch nehmen, alle notwendigen oder nützlichen gewerblichen, finanziellen, mobilen und immobilienbezogenen Geschäfte abschließen und einem Dritten (Verein, Genossenschaft) einen Auftrag erteilen, um bestimmte Aufgaben wie die Bewirtschaftung des Gebäudes und die Umsetzung des Kulturprojekts zu erledigen. Die Stiftung verfolgt keinen gewinnbringenden Zweck. Sie übt eine öffentliche Aufgabe aus. Die Gründungsmitglieder behalten sich das Recht vor, den Zweck oder die Organisation der Stiftung gemäß Artikel 86a ZGB zu ändern. Allerdings muss der Zweck identisch mit dem bestehenden bleiben. Diese Änderung kann erfolgen, wenn mindestens zehn (10) Jahre seit der Gründung der Stiftung oder der letzten vorgenommenen Änderung vergangen sind, auf Antrag aller Gründungsmitglieder. Dieses Recht erlischt spätestens 20 Jahre nach der Gründung der Stiftung. Dieses Recht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Nachfolger der Gründungsmitglieder über. Die Stiftung kann mit jeder privaten oder öffentlichen Rechtspersönlichkeit im Rahmen der Verwirklichung ihres Zwecks zusammenarbeiten.
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