Ergänzung der Betreuung durch das Bewährungshilfenetzwerk für erwachsene, strafrechtlich verurteilte Personen, insbesondere für Täter schwerer Verletzungen der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität anderer, durch Förderung ihrer sozialen Integration, Verhinderung neuer Straftaten und kontinuierliche Bewertung des Umfangs der Bewährungsmaßnahme und des Rückfallrisikos, unabhängig von etwaigem Ungehorsam gegenüber den Anweisungen der staatlichen Bewährungsbehörde. Der Umfang und die Modalitäten der Betreuung werden durch das Schweizerische Strafgesetzbuch festgelegt. Darüber hinaus kann sie den Begünstigten einer Bewährungshilfemaßnahme finanzielle Unterstützung gewähren, subsidiär auch den aus einer Haftanstalt entlassenen Personen.