Förderung und Finanzierung der Errichtung, des Baus, der Verwaltung und des Betriebs einer Altenpflegeeinrichtung oder die Förderung sozialer Aktivitäten zugunsten älterer Menschen für die Gemeinde Airolo und die umliegenden Gemeinden. Die Einrichtung wird vorrangig den in Airolo und/oder in der Region ansässigen Bürgern zugutekommen. Die Stiftung kann die Verwaltung und den Betrieb des Altenpflegeheims oder der Einrichtung an Dritte oder Institute übertragen. Die Stiftung ist berechtigt, unbewegliches und bewegliches Vermögen zu erwerben, das dem vorgesehenen Zweck dient. Die Stiftung kann mit in der Schweiz ansässigen öffentlichen und privaten Institutionen zusammenarbeiten, die ähnliche Ziele verfolgen.