Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt die Stiftung Personen, die Hilfe benötigen, sowie Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen, insbesondere kulturelle oder solche, die sich an Jugendliche oder ältere Menschen richten. Anspruch auf finanzielle Leistungen haben: natürliche Personen, die seit mindestens 2 Jahren im Bezirk Iragna wohnen und Hilfe benötigen; die oben genannten Aktivitäten, die im Bezirk Iragna von öffentlichen Einrichtungen, Vereinen oder gemeinnützigen Gesellschaften durchgeführt werden; Aktivitäten, die von der Schule mit Sitz im Bezirk Iragna organisiert werden. Der Stiftungsrat kann auch beschließen, andere Personengruppen finanziell zu unterstützen, jedoch beschränkt auf einen Betrag von CHF 500.00 pro Fall. Jede Entscheidung bleibt im Ermessen des Stiftungsrats, jedoch gilt für die Bestimmung der Begünstigten und der Leistungsbeträge das Prinzip der Gleichbehandlung. Der Antragsteller ist verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen für die Bewertung des Falls vorzulegen. Für die unter Ziffer 2.1 Buchstabe b) und c) genannten Aktivitäten müssen die Unterlagen vor dem Ereignis/Aktivität vorgelegt werden. Für die Bearbeitung der Anträge durch die Stiftung gilt die Regel der größtmöglichen Diskretion. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Ziele ohne Gewinnabsicht.