Der Fonds hat den Zweck, die überobligatorische Vorsorge für die Angestellten der A. Marchon SA und der ihr gehörenden oder mit ihr in enger wirtschaftlicher oder finanzieller Verbindung stehenden Gesellschaften (nachfolgend: der Arbeitgeber) sowie deren Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzusichern. Die Anschluss einer Gesellschaft erfolgt auf der Grundlage einer Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gebracht werden muss. Die Anschluss eines Arbeitgebers darf in keinem Fall die Ansprüche der Versicherten und der Anspruchsberechtigten des Fonds mindern. Um seinen Zweck zu erreichen, kann der Fonds Versicherungsverträge abschließen oder bestehenden Verträgen beitreten. Er ist dann Versicherungsnehmer und Begünstigter.