Die Gesellschaft hat zum Zweck: alle Immobiliengeschäfte wie den Kauf, die Errichtung, die Renovation, die Umwandlung, die Wertsteigerung, den Verkauf, die Vermietung, die Verwaltung, die Promotion und den Maklerdienst, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) verbotenen Geschäfte, sowie alle Immobilienprojekte in Form von General- oder Totalunternehmungen; die Erstellung von Plänen, die Ausarbeitung von Studien sowie alle architektonischen Arbeiten; die Planung, Überwachung und Durchführung von Bauprojekten sowie die Bauleitung. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Handels-, Finanz- und Mobiliargeschäfte durchführen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.